Der Polizeiarbeitskreis der CDU (AK Polizei) lobt die Vorlage der Landesregierung zum Einsatz der Bodycam von Polizeibeamten in geschlossenen Räumen. Vor allem dem Einsatz der CDU Fraktion ist diese praxistaugliche Erweiterung der vorhandenen Rechtsgrundlage zu verdanken.

"Der Schutz von Polizistinnen und Polizisten muss über dem Schutz der Täter stehen", so der Landesvorsitzende des Polizeiarbeitskreises, Rainer Staib. Es ist erwiesen, dass vermeintliche Täter bei der Gefahr erkannt zu werden, ihre Gewaltbereitschaft deutlich verringern, so Staib weiter.

Diesbezüglich hat sich die Einführung der Bodycam im öffentlichen Raum mehr als bewährt. Eine Regelung, den Einsatz auch in Wohn- und Geschäftsräumen zuzulassen, ist daher nur die konsequente Folge. "Gewaltdelikte enden eben nicht an der Wohnungstüre oder in einem Ladengeschäft", so Rainer Staib, der in seinem Beruf als Polizeibeamter eben diese Erfahrung gemacht hat. Vor allem bei Hausstreitigkeiten kommt es immer wieder vor, dass sich die Parteien plötzlich gegen die eingesetzten Beamten solidarisieren.

Wir müssen endlich aufhören, den Gegner immer nur beim Staat und seinen Bediensteten zu suchen. Gewalttäter kümmern sich nicht um Recht und Gesetz und schon gar nicht um Bürgerbelange oder den Datenschutz. Darum müssen die Ermittlungsbehörden die Rechtsgrundlagen an die Hand bekommen, welche sie auf Augenhöhe mit dem Gegenüber bringt. Es geht um den Schutz der Polizistinnen und Polizisten aber auch um der der Bürgerinnen und Bürger - also um uns alle.

Bereits die erste Verletzung die durch den Einsatz der Bodycam verhindert werden konnte, kann als Erfolg dieses Instruments angesehen werden und rechtfertigt deren Einsatz entsprechend zu erweitern, so Staib abschließend.

Rainer Staib,
Landesvorsitzender


 
    
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