Vielleicht hat Franz Feyder in seinem Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom 16. Februar 2022 auch nur einiges durcheinandergebracht. Weder stimmen die inhaltlichen Aussagen über etwaige Absprachen oder gezielte Verhinderung eines Untersuchungsausschusses, noch gab es im November die angesprochene Sitzung des AK Polizei mit dem Abgeordneten Christian Gehring überhaupt. Sitzungen gab es im Dezember und im Januar. Einmal mit dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister Thomas Strobl.

Wir schätzen die guten Kontakte zum Minister und unseren Abgeordneten. Sie schätzen unsere aktive Mitarbeit, nehmen unsere Anregungen ernst und informieren über die Planungen in der Sicherheitslandschaft im Land. Diese Arbeit ist uns sehr wichtig, da wir dadurch die direkte Meinung der Kolleginnen und Kollegen in die Politik tragen können. Wir, der AK Polizei, sehen uns als erster Ansprechpartner in Fragen der Inneren Sicherheit in der CDU.

Was allerdings jeder Grundlage entbehrt, ist die Darstellung über Äußerungen des Landtagsabgeordneten Christian Gehring bei einem unserer Treffen. Hier wird vom Redakteur entweder etwas gehörig durcheinandergebracht oder falsch dargestellt - letzteres trifft sicherlich nicht zu. Über eine Klarstellung würde ich mich sehr freuen.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

Der besseren Lesbarkeit Willen, hier noch einmal der Artikel vergrößert (und daher geteilt):

 

„Sollten die Überlegungen der Ampelregierung so Gesetzeskraft bekommen, sehen wir erhebliche Gefahren für die Innere Sicherheit im Land“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei in der CDU, Rainer Staib.

Der Fall eines im Raum Aalen angesiedelten Straftäters, dort schon 2016 wegen Vergewaltigung verurteilt wurde zeigt die Problematik sehr deutlich auf. Er war nach Verbüßung der Haftstrafe zwar ausreisepflichtig, konnte aber mangels Identitätsfeststellung und Pass nirgendwohin abgeschoben werden. Die Behörden kamen damals nicht weiter. Abschiebehaft darf nur bei einer realen Abschiebeperspektive innerhalb der nächsten Monate verhängt werden, der Mann war auf freiem Fuß. Neue Straftaten kamen hinzu, und erst im Zuge der Arbeit des Sonderstabs und neuer technischer Möglichkeiten konnte 2021 auf seinem beschlagnahmten Mobiltelefon ein gelöschtes Dokument mit Daten seines Original-Passes wiederhergestellt werden – der Gambier konnte abgeschoben werden (Südkurier Konstanz (Hauptausgabe) | Heilbronner Stimme Stadtausgabe (Hauptausgabe) | 05.01.2022)

Was ist der Hintergrund? Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll für die Klärung der Identität eines Ausländers oder einer Ausländerin eine „Versicherung an Eides statt“ ausreichen. Diese Regelung würde dazu führen, dass ohne das Vorliegen eines Passes die Möglichkeit zur Klärung der Identität gegeben ist. Eine ungeklärte Identität oder ein fehlender Reisepass sind allerdings die Haupthindernisse, bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern. Zudem beeinträchtigt eine ungeklärte Identität die sicherheitsrechtlichen Belange eines Landes. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber die Passpflicht als eine der grundlegendsten Pflichten im Ausländerrecht vorgesehen.

Wo liegt das Problem? Eine Aushöhlung der Passpflicht würde dazu führen, dass der Täuschung über das Herkunftsland eines Ausländers oder einer Ausländerin Tür und Tor geöffnet sind. Zudem würde eine Rückführung bei einer bestehenden Ausreiseverpflichtung faktisch unmöglich gemacht, genau wie im oben beschriebenen Beispiel.

Aus diesem Grund sieht der Polizeiarbeitskreis in der Vorgehensweise der Bundesregierung durchaus das Potential die Sicherheit im Land erheblich zu gefährden. „Nicht nur, dass eine Identitätsklärung auf Grund des „guten Namens“ eine unkontrollierte Einwanderung möglich machen würde, wäre die Abschiebung von Straftätern faktisch ausgeschlossen“, so Staib. „Das Herkunftsland wird immer auf ein gültiges Reisedokument pochen und somit den zur Ausreise Verpflichteten nicht aufnehmen“.

„Wir bitten die Regierung diese Planungen nicht weiter zu verfolgen und im Sinne der Inneren Sicherheit stattdessen die Mittel und Möglichkeiten zur Identitätsklärung weiter zu verstärken“, so Staib abschließend.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender

Mit der Verabschiedung des Haushalts für 2022 wurden die restlichen Stellen geschaffen, um bei der Polizei das Eingangsamt in der Besoldungsstufe A 8 zu etablieren. „Es ist das richtige Signal, um die Polizei als attraktiven Arbeitgeber für junge Menschen noch interessanter zu machen“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib. Um genau diese Attraktivität zu steigern und um dem Konkurrenzkampf in der freien Wirtschaft begegnen zu können, war dies schon seit langem eine Forderung des CDU AK Polizei. „Wir freuen uns, dass die CDU diese Ankündigung im Koalitionsvertrag so schnell einbringen und der Landtag jetzt rechtzeitig vor Weihnachten dies auch verabschieden konnte“, so Staib.

Ein weiteres und im wahrsten Sinne des Wortes kleines Weihnachtsgeschenk wird es für die Kolleginnen und Kollegen noch dazu geben. Auf Antrag des CDU Abgeordneten Christian Gehring und in Abstimmung mit dem AK Polizei, bekommen die Polizistinnen und Polizisten sogenannte Dokumentenleuchteclips. Diese sollen die Kolleginnen und Kollegen dahingehend im Einsatz unterstützen, bei einer Kontrolle beide Hände frei zu haben. „Dies ermöglicht ein noch professionelleres Arbeiten, unterstützt die Eigensicherung und trägt somit dem Ziel Rechnung, die Ausstattung der Polizei Baden-Württemberg ständig zu optimieren, so Staib. Bis die Leuchten letztendlich bei den Beamten ankommen werden, wird es sicher noch einige Zeit brauchen, aber die Botschaft des Innenministeriums ist eindeutig, so Rainer Staib: „Die Polizei ist uns wichtig und deren Bedürfnisse sind uns bewusst“.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender


 
    
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