Mehr als die Hälfte der Asylantragsteller geben an, keine Identitätspapiere zu besitzen. Die Aufgabe zur Klärung ihrer Identität liegt dann bei den Behörden – eine Mitwirkungspflicht gibt es zwar, kann in der Praxis aber nur schwer durchgesetzt werden. Um diese Arbeit zu vereinfachen, plant die Ampel-Regierung die „Identität an Eides statt“ einzuführen. Dies würde bedeuten, dass gleichgültig, was der Geflüchtete angibt, er sich dadurch den von ihm angegebenen Personalien in Deutschland ohne nähere Überprüfgen aufhalten würde – mit allen daraus resultierenden Ansprüchen.

„Durch diesen weitgehenden Verzicht auf Kontrollen bei der Einreise und das Vertrauen auf die Angaben der Person, ist ein verstärkter Zuzug von islamistischen sog. „Gefährdern“ oder Straftätern nicht auszuschließen“, warnt der Landesvorsitzende des AK Polizei in der CDU, Rainer Staib. Die Vorkehrungen zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit der ankommenden Migranten sollte bereits bei der Einreise an den EU-Außengrenzen ansetzen, so die Forderung der Polizisten. Dafür besteht aber noch erheblicher Nachbesserungsbedarf bei den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verordnungen für das Grenzverfahren und für das Grenzverfahren in Instrumentalisierungsfällen.

In den Entwürfen der EU-Kommission fehlt es an grundlegenden Vorkehrungen zur Klärung der Staatsangehörigkeit der Migranten, die keinen gültigen Pass mit sich führen. Es sollte mindestens eine Befugnis zur Durchsuchung der Migranten, ihrer mitgeführten Sachen und zur Auswertung der mitgeführten Datenträger vorgesehen werden.

Rainer Staib

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